Mindestausrüstung
Die Mindestausrüstung für die Schifffahrt wird vom Landratsamt Bodenseekreis vorgeschrieben. Nacholgender Auszug bezieht sich auf die Vorschriften aus Kategorie der Quarta-Leistungsklasse. Änderungen der Vorschriften sich beim Landratsamt zu erfragen.
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Padel
padelEin Paddel, besser zwei Paddel oder Ruder, bei Schiffen über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einem Freibord von mehr als einem Meter kann darauf verzichtet werden. -
Bootshaken
boat hookEin Bootshaken, auch bei kleinen Booten und Schlauchbooten (ausziehbar). -
Kompass
compassEin Kompass, kann bei kleinen Booten auch ein Taschenkompass sein. -
Mundsignalhorn
boeat bugleEin Mundsignalhorn (kein Presslufthorn). -
Rettungswesten
life jacketFür jede an Bord befindliche Person eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit einem Auftrieb von mindestens 100 N (Feststoffweste oder Automatikweste mit Kragen, keine halbautomatische Weste). Empfehlung: Rettungswesten nach EN ISO 12402-4 oder höherwertig. -
Rettungsring oder -kragen:
life ringZusätzlich ein Rettungsring oder -kragen, welcher mit einer mindestens 10 m langen schwimmfähigen Wurfleine versehen sein muss, ebenfalls mit einem Auftrieb von 100 N. Bei Vergnügungsfahrzeugen von weniger als 30 kW (40 PS) Maschinenleistung und bei Segelbooten ohne festen Ballast ist dies jedoch nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert. Bitte diese Wurfleine aus Sicherheitsgründen nicht am Boot befestigen. -
Werkzeug
toolsEine Mindestausrüstung an Werkzeug, die der Bootsgröße angepasst sein soll. -
Verbandskasten
ambulance boxin Verbandskasten, könnte für kleine Boote auch aus dem Motorradzubehör kommen. -
Anker
anchorEinen Anker, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein:
Bootsgewicht Gewicht des Ankers bis 700 kg 5 kg bis 1.000 kg 6 kg bis 1.300 kg 9 kg bis 2.000 kg 12 kg bis 3.500 kg 15 kg über 3.500 kg 16 – 20 kg -
Rote Flagge
red flagEine rote Flagge (Notsignal), mindestens 60 cm x 60 cm Kantenlänge (Flagge darf keine Zacken haben, da dies der Buchstabe „B“ des Internationalen Flaggenverzeichnisses ist!). -
Notbeleuchtung
emergency lightNotbeleuchtung, als rundumleuchtendes Licht, welches eine Sichtweite von ca. 2 km hat. Dies sind z. B. eine Petroleumleuchte oder eine batteriebetriebene Rundumleuchte, jedoch keine Taschenlampe! -
Mechanische Lenzeinrichtung
Eine mechanische Lenzeinrichtung, am besten eine kräftige Handlenzpumpe, die nicht fest installiert sein muss. Fest installierte Pumpen sind aber leichter zu bedienen. -
Feuerlöscher
extinguisherFeuerlöscher, für alle Schiffe mit Einbaumotoren, deren Leistung 4,4 kW (6PS) übersteigt oder bei Koch- bzw. Heizeinrichtung. Boote mit Außenbordmotoren, deren Leistung 7,4 kW (10PS) übersteigt, müssen ebenfalls einen Feuerlöscher mitführen. Die Feuerlöscher müssen eine Mindestfüllgewicht von 2 kg haben. Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstofftankinhalt: pro 100 Liter (möglichen) Kraftstofftankinhalt ist 2 kg Löschmedium notwendig. Der Feuerlöscher muss typengeprüft und in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren kontrolliert werden (siehe Prüfplakette) und für die entsprechende Brandgefahr an Bord geeignet sein. Als zusätzliches Gerät für Koch- und Heizeinrichtungen kann auch eine Löschdecke anerkannt werden.
Disclaimer
Die Mindestausrüstung für die Schifffahrt wird vom Landratsamt Bodenseekreis vorgeschrieben.
Dieser Entrag ist ein Auszug der Webseite Bodenseekreis.
Änderungen oder Ergänzungen der Vorschriften sich beim Landratsamt zu erfragen. Weblink
Beitragsinfo

Lucas Rust
25. Oktober 2021
Ausrüstung Quarta
Dokumentation
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